ALTTEILSTEUER

Die Altteilsteuer entspricht dabei der aktuellen vollen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) auf die Bemessungsgrundlage, die nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG zu ermitteln ist.

Die Bemessungsgrundlage ist ein Durchschnittswert, der mit 10 % des Listenpreises des

gleichwertigen Neuteils (ohne Nachlässe und ohne Umsatzsteuer) definiert ist.

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